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| Nachrichten - Vermischtes |
| Dienstag, 08. Dezember 2009 um 12:00 |
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Wie in Deutschland üblich: Nicht ein Gesetz regelt die Vorgehensweise für Betreiber von Webseiten. Nein, gleich ein ganzer Wust von Gesetzestexten kommt da auf einen zu. Wer eine Seite für einen Arzt erstellen möchte, der darf sich zusätzlich noch durch einen ellenlangen Text der Ärtzkammer arbeiten.
Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
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Kommentare (1)
![]() ![]() geschrieben von Detlev Wulff , Februar 08, 2010 ... findet sich in allen Rechtsgebieten, weil Juristen eine faule Bande von Stümpern sind. Manche Hin- und Rückbezüge auf so manches Gesetz das gestrichen wurde verläuft in die gesetzeschriftliche Leere, dann noch eine Abfangverordnung, eine Richtlinie und oder höchstrichterlicher Beschluss aus Karlsruhe; selbst Juraanfänger sind mit diesem gordischen Knoten überfordert. Man sollte alles etwas vereinfachen, denn wer eine Strafttat begehen will fragt nicht nach den geltendem Recht, es wird gemacht so lange damit Geld gemacht werden kann bzw. bis jemand die Staatsanwaltschaft einschaltet, der derlei Machenschaft als rechtswidrig erkennt.
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