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Dienstag, 08. Dezember 2009 um 12:00 |
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Wie in Deutschland üblich: Nicht ein Gesetz regelt die Vorgehensweise für Betreiber von Webseiten. Nein, gleich ein ganzer Wust von Gesetzestexten kommt da auf einen zu. Wer eine Seite für einen Arzt erstellen möchte, der darf sich zusätzlich noch durch einen ellenlangen Text der Ärtzkammer arbeiten.
Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG )
Mediendienste-Staatsvertrag ( MDStV)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Strafgesetzbuch (StGB)
Teledienstegesetz (TDG)
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
Urheberrecht (UrhG)
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Signaturgesetz (SigG)
Fernabsatzgesetz (Bestandteil des BGB )
diverse Sondergesetze wie Rabattgesetz (RabattG) u.s.w.
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